Chatbase ist ein Chat-Werkzeug, das auf Websites eingebunden wird. Diese Seite beschreibt, wie sich Chatbase technisch erkennen lässt, welche Pflicht aus Art. 50 EU-KI-Verordnung daraus folgt, wenn du Chatbase einsetzt, und wie du das bei dir selbst nachprüfst.
Wie Chatbase technisch eingebunden wird
Chatbase lädt sein Widget über folgende Adresse(n): chatbase.co. Das lässt sich in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers im Reiter „Netzwerk" nachvollziehen, unabhängig davon, welche Seite du prüfst.
Dabei setzt Chatbase die JavaScript-Variable window.chatbase auf der Seite.
Was das für dich bedeutet
Chatbase ist ein KI-Dialogsystem. Setzt du Chatbase auf deiner Website ein, greift die Offenlegungspflicht aus Art. 50 Abs. 1 EU-KI-Verordnung sicher: Wer mit dem Chat spricht, muss erkennen können, dass es sich um KI handelt.
Wie du das bei dir selbst prüfst
Öffne auf deiner eigenen Website die Entwicklerkonsole des Browsers (meist F12) und gib window.chatbase ein. Erscheint dort ein Objekt statt „undefined", ist Chatbase auf der Seite eingebunden.
Was zu tun ist
Prüfe, ob die erste Nachricht deines Chatbase-Bots erkennen lässt, dass eine KI antwortet. Fehlt das, ergänze einen Hinweis genau dort — er muss in der ersten Chat-Nachricht stehen, nicht im Impressum.
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