KI-Transparenz-Check

Landbot und die KI-Kennzeichnungspflicht

Landbot ist ein Chat-Werkzeug, das auf Websites eingebunden wird. Diese Seite beschreibt, wie sich Landbot technisch erkennen lässt, welche Pflicht aus Art. 50 EU-KI-Verordnung daraus folgt, wenn du Landbot einsetzt, und wie du das bei dir selbst nachprüfst.

Wie Landbot technisch eingebunden wird

Landbot lädt sein Widget über folgende Adresse(n): cdn.landbot.io. Das lässt sich in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers im Reiter „Netzwerk" nachvollziehen, unabhängig davon, welche Seite du prüfst.

Dabei setzt Landbot die JavaScript-Variable window.Landbot auf der Seite.

Was das für dich bedeutet

Landbot ist ein KI-Dialogsystem. Setzt du Landbot auf deiner Website ein, greift die Offenlegungspflicht aus Art. 50 Abs. 1 EU-KI-Verordnung sicher: Wer mit dem Chat spricht, muss erkennen können, dass es sich um KI handelt.

Wie du das bei dir selbst prüfst

Öffne auf deiner eigenen Website die Entwicklerkonsole des Browsers (meist F12) und gib window.Landbot ein. Erscheint dort ein Objekt statt „undefined", ist Landbot auf der Seite eingebunden.

Was zu tun ist

Prüfe, ob die erste Nachricht deines Landbot-Bots erkennen lässt, dass eine KI antwortet. Fehlt das, ergänze einen Hinweis genau dort — er muss in der ersten Chat-Nachricht stehen, nicht im Impressum.

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