Voiceflow ist ein Chat-Werkzeug, das auf Websites eingebunden wird. Diese Seite beschreibt, wie sich Voiceflow technisch erkennen lässt, welche Pflicht aus Art. 50 EU-KI-Verordnung daraus folgt, wenn du Voiceflow einsetzt, und wie du das bei dir selbst nachprüfst.
Wie Voiceflow technisch eingebunden wird
Voiceflow lädt sein Widget über folgende Adresse(n): cdn.voiceflow.com. Das lässt sich in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers im Reiter „Netzwerk" nachvollziehen, unabhängig davon, welche Seite du prüfst.
Dabei setzt Voiceflow die JavaScript-Variable window.voiceflow auf der Seite.
Was das für dich bedeutet
Voiceflow ist ein KI-Dialogsystem. Setzt du Voiceflow auf deiner Website ein, greift die Offenlegungspflicht aus Art. 50 Abs. 1 EU-KI-Verordnung sicher: Wer mit dem Chat spricht, muss erkennen können, dass es sich um KI handelt.
Wie du das bei dir selbst prüfst
Öffne auf deiner eigenen Website die Entwicklerkonsole des Browsers (meist F12) und gib window.voiceflow ein. Erscheint dort ein Objekt statt „undefined", ist Voiceflow auf der Seite eingebunden.
Was zu tun ist
Prüfe, ob die erste Nachricht deines Voiceflow-Bots erkennen lässt, dass eine KI antwortet. Fehlt das, ergänze einen Hinweis genau dort — er muss in der ersten Chat-Nachricht stehen, nicht im Impressum.
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