Kurzantwort
So früh, dass er vor der ersten Eingabe gelesen werden kann — die Vorgabe lautet „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion". In der Praxis heißt das: in der Begrüßung, die beim Öffnen des Fensters sichtbar ist, nicht in einer Antwort, die erst nach der ersten Frage kommt.
Warum das so ist
Die Vorgabe in Abs. 5 ist zeitlich formuliert, nicht örtlich; eine Position im Fenster schreibt die Verordnung nicht vor. Ein Hinweis, der erst in der dritten Nachricht auftaucht, kommt allerdings später als die erste Interaktion — deshalb ist die Begrüßungsnachricht der einzige Ort, der die Anforderung ohne Diskussion erfüllt. Eine Beschriftung in der Kopfzeile des Widgets ist als Ergänzung sinnvoll, wird auf schmalen Bildschirmen aber häufig abgeschnitten. Unsere Messung ist an dieser Stelle bewusst großzügig: P2 sucht im gesamten sichtbaren Text des geöffneten Fensters, auch in eingebetteten Rahmen, und meldet „gefunden" oder „nicht gefunden" — nicht „an der falschen Stelle". Die Platzierung zu bewerten wäre eine rechtliche Würdigung, und die nehmen wir nicht vor.
Gemessen wird das in Prüfpunkt P2 — Offenlegung der KI im Chat (Art. 50 Abs. 1).
Was das konkret bedeutet
Öffne dein eigenes Widget wie ein fremder Besucher, am besten in einem privaten Browserfenster, damit keine frühere Sitzung fortgesetzt wird und der Bot wirklich von vorn beginnt. Lies dann, was ohne eine einzige Eingabe zu sehen ist. Steht der KI-Hinweis dort nicht, ändere die Begrüßungsnachricht in der Verwaltung deines Anbieters — nicht die Antwortvorlagen, die greifen erst später. Prüfe dabei auch den Fall, dass das Widget automatisch nach einigen Sekunden aufklappt: Dann ist diese eingeblendete Nachricht die erste Interaktion.
Prüf es an deiner eigenen Seite
Der Scan macht genau diesen Handgriff automatisiert: Widget öffnen, sichtbaren Text lesen, melden was drinstand. Wenn sich das Fenster nicht öffnen ließ, sagen wir das — ein nicht geöffnetes Fenster ist kein fehlender Hinweis.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.