Kurzantwort
Das hängt davon ab, was in deinem Widget tatsächlich arbeitet. Ein starrer Antwortbaum, der nur hinterlegte Texte ausgibt, ist kein KI-System im Sinne der Verordnung; sobald ein Modell die Frage deutet oder die Antwort formuliert, ist es eines. Von außen ist dieser Unterschied häufig nicht erkennbar — auch für uns nicht.
Warum das so ist
Art. 50 Abs. 1 setzt ein KI-System voraus, das unmittelbar mit Menschen interagiert. Der Auslöser ist also nicht das Chat-Fenster, sondern das, was dahinter rechnet. Genau hier setzt unser Prüfpunkt P1 an: In unseren Erkennungsdaten ist für jeden Anbieter hinterlegt, ob sein Produkt seiner Natur nach ein KI-Dialogsystem ist — dann melden wir die Pflicht als sicher greifend — oder ob es sich um eine Live-Chat-Plattform handelt, die mit menschlichen Mitarbeitern ebenso betrieben werden kann wie mit zugeschaltetem KI-Bot. Im zweiten Fall meldet der Scanner ausdrücklich „Prüfung nötig" statt „nicht erfüllt": Welcher Betrieb bei dir läuft, steht in deiner Konfiguration und nicht im Quelltext deiner Seite. Diese Zurückhaltung ist Absicht — eine Behauptung ins Blaue wäre genau der Falschbefund, den wir vermeiden.
Gemessen wird das in Prüfpunkt P1 — Chatbot oder KI-Dialogsystem (Art. 50 Abs. 1).
Was das konkret bedeutet
Sieh in der Verwaltung deines Chat-Anbieters nach, welche Funktion eingeschaltet ist. Die Frage lautet nicht „ist das KI?", sondern konkret: Beantwortet das Widget freie Fragen, formuliert es Antworten selbst, oder wählt es ausschließlich aus einer festen Liste? Antwortet es außerhalb der Geschäftszeiten anders als währenddessen? Schon eine KI-gestützte Erstantwort außerhalb der Bürozeiten löst Abs. 1 aus, auch wenn tagsüber Menschen antworten.
Prüf es an deiner eigenen Seite
Der Scan sagt dir, welcher Anbieter auf deiner Seite eingebunden ist, in welche der beiden Gruppen er nach unseren Daten fällt und ob im geöffneten Chat-Fenster ein Hinweis auf KI zu finden war. Ob bei dir die KI-Funktion eingeschaltet ist, kann er nicht beantworten — das kann nur deine Konfiguration, und wir behaupten es deshalb auch nicht.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.