Kurzantwort
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, und wir lösen es hier bewusst nicht auf. Art. 50 richtet sich in Abs. 1 an Anbieter von KI-Systemen und in Abs. 4 an Betreiber; wie sich das bei eingebundener Fremdsoftware verteilt, hängt von der Konstellation ab und ist juristisch umstritten. Unstrittig ist der Ort: Die Interaktion findet auf deiner Website statt, und dort steht der Hinweis — oder er fehlt.
Warum das so ist
Wer fremde Software auf der eigenen Seite einbindet, ist damit nicht automatisch in derselben Rolle wie ihr Hersteller. Umgekehrt wird er durch das bloße Einbinden auch nicht zum unbeteiligten Zuschauer: Eigene Marke, eigene Konfiguration und der Grad der Anpassung spielen für die Einordnung eine Rolle. Diese Zuordnung für deinen Fall vorzunehmen wäre eine rechtliche Würdigung des Einzelfalls — genau das ist nicht, was diese Seite tut, und der Hinweis am Ende sagt das ausdrücklich. Was bleibt, ist dennoch die praktisch wichtigere Hälfte: Die Pflicht besteht an der Stelle, an der die Interaktion stattfindet. Ob sie dich unmittelbar trifft oder vertraglich auf den Anbieter durchschlägt, ändert nichts daran, dass der Hinweis auf deiner Seite fehlt oder steht. Und das ist messbar.
Was das konkret bedeutet
Zwei Schritte, die unabhängig von der Rollenfrage tragen. Erstens: In Vertrag und Produktdokumentation deines Anbieters nachsehen, ob und wie er sich zu den Pflichten aus der KI-Verordnung äußert — das ist auch die Grundlage, wenn du später nachfragen willst. Zweitens: Die Begrüßungsnachricht in der Verwaltung deines Widgets ansehen. Sie ist in aller Regel von dir änderbar. Damit ist der Hinweis eine Sache von Minuten, ganz gleich, wen die Pflicht am Ende trifft — und das ist der Grund, warum sich die Rollenfrage in der Praxis selten lohnt.
Prüf es an deiner eigenen Seite
Der Scan sagt dir, welches Widget eingebunden ist und ob im Chat ein KI-Hinweis sichtbar war. Beides ist von der Rollenfrage unabhängig, und beides ist genau das, was ein Mitbewerber ebenfalls sehen kann.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.