KI-Transparenz-Check

Kann ich für einen fehlenden KI-Hinweis abgemahnt werden?

Kurzantwort

Seriös lässt sich das nur als Mechanismus beantworten, nicht als Prognose. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche setzen voraus, dass die verletzte Vorschrift als Marktverhaltensregelung einzuordnen ist; ob das für Art. 50 gilt, wird in der Fachliteratur unterschiedlich beurteilt, und uns ist dazu keine höchstrichterliche Entscheidung bekannt. Deshalb nennen wir hier weder Beträge noch Wahrscheinlichkeiten.

Warum das so ist

Der Mechanismus, um den es geht: Das UWG erlaubt Mitbewerbern und bestimmten Verbänden, Verstöße gegen Vorschriften zu verfolgen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln (§ 3a UWG); daneben steht das Vorenthalten wesentlicher Informationen gegenüber Verbrauchern (§ 5a UWG). Ob eine Transparenzpflicht aus der KI-Verordnung unter diese Kategorien fällt, ist eine offene Rechtsfrage — in der von uns ausgewerteten Fachliteratur wird sie diskutiert, aber nicht einheitlich beantwortet. Daraus folgt eine unspektakuläre, aber tragfähige Aussage: Das Risiko ist nicht null und es ist nicht beziffert. Zahlen, die dazu kursieren, sind Schätzungen; wir übernehmen sie nicht, weil wir sie nicht belegen können.

Was das konkret bedeutet

Die praktisch tragfähige Reaktion ist nicht, das Risiko zu bewerten, sondern den sichtbaren Anlass zu beseitigen — und der ist bei den meisten Websites eine Konfigurationsänderung im Chat-Widget. Zusätzlich sinnvoll ist ein datierter Beleg dessen, was zu einem bestimmten Zeitpunkt auf deiner Seite gemessen wurde: In einer Auseinandersetzung ist die Frage regelmäßig, wie der Zustand an einem konkreten Tag war, und daran erinnert sich niemand.

Prüf es an deiner eigenen Seite

Genau das zeigt der Scan: was ein Mitbewerber sieht, wenn er deine Seite von außen prüft. Was er nicht tut, ist vorherzusagen, ob jemand tätig wird — das kann niemand, und wer es behauptet, verkauft Angst.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

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