KI-Transparenz-Check

Hat der Digital Omnibus die KI-Kennzeichnungspflicht verschoben?

Kurzantwort

Nein — mit einer eng begrenzten Ausnahme. Die im Zusammenhang mit dem Digital-Omnibus-Paket diskutierten Verschiebungen betreffen die Vorschriften für Hochrisiko-KI, nicht die Transparenzpflichten aus Art. 50. Dasselbe Paket hat allerdings eine Übergangsregelung für Art. 50 Abs. 2 eingefügt: für Anbieter von KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, bis zum 2. Dezember 2026.

Warum das so ist

Diese Frage steht hier, weil dazu widersprüchliche Information im Umlauf ist: Mehrere Veröffentlichungen berichten von einer Verschiebung, ohne deutlich zu machen, welchen Teil der Verordnung sie betrifft. Wir haben das gegen vier unabhängige Quellen geprüft, die in unserer Quellenliste dokumentiert sind. Das Ergebnis in zwei Sätzen: Die groß berichtete Verschiebung bezieht sich auf den Hochrisiko-Teil. Art. 50 selbst ist nicht verschoben, gilt also seit dem 2. August 2026 — Abs. 1 bis 4. Genau hier hört die einfache Antwort aber auf, und ohne den Rest wäre sie eine Halbwahrheit: Verordnung (EU) 2026/1744 hat in Art. 111 Abs. 4 eine Übergangsregelung eingefügt, die allein Abs. 2 betrifft, sich allein an Anbieter von KI-Systemen richtet und allein für Systeme gilt, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Für alles, was diese drei Voraussetzungen nicht zusammen erfüllt, gilt auch Abs. 2 seit dem 2. August 2026. Wir sagen nicht, in welche der beiden Rollen jemand fällt — das ist keine Frage, die sich an einer Website messen lässt. Und wie bei jeder Aussage zum laufenden Gesetzgebungsverfahren gilt: Wir geben den Stand wieder, den unsere Quellen tragen, und aktualisieren diese Seite, wenn er sich ändert.

Was das konkret bedeutet

Wenn dir jemand unter Verweis auf den Digital Omnibus rät, mit der Kennzeichnung zu warten, frag nach zwei Dingen: welcher Artikel gemeint ist und auf welche der drei Voraussetzungen der Übergangsregelung er sich stützt. Kommt darauf keine Antwort, ist die Auskunft nichts wert. Beim Chat-Hinweis nach Abs. 1 erübrigt sich die Diskussion ohnehin: Er ist von der Übergangsregelung nicht erfasst, und es geht um einen Satz in der Begrüßungsnachricht — Abwarten kostet dabei mehr Aufwand als Umsetzen.

Prüf es an deiner eigenen Seite

Vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens unabhängig ist, was auf deiner Seite steht. Der Scan misst den heutigen Zustand — was ein Prüfer heute sähe, wenn er nachsieht.

Jetzt kostenlos prüfen

Verwandte Fragen

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

Alle Fragen im Überblick