Diese Seiten beantworten die Fragen, die vor dem ersten Scan stehen: ob dich die Kennzeichnungspflicht betrifft, was genau dastehen muss, ab wann sie gilt und wie du den Zustand deiner Seite belegst.
Betrifft mich das?
Der Einstieg: Größe des Unternehmens, Art des Chatbots, Sitz außerhalb der EU und die Frage, wen die Pflicht bei eingebundener Fremdsoftware überhaupt trifft.
Was genau muss dastehen?
Die Umsetzung: Wortlaut und Ort des Hinweises im Chat, Kennzeichnung von Bildern und die Frage, wo Text anders behandelt wird als Bild.
- Wie muss ein KI-Hinweis im Chatbot formuliert sein?
- Reicht der Hinweis in der Datenschutzerklärung?
- An welcher Stelle im Chat-Fenster muss der Hinweis erscheinen?
- Wie kennzeichne ich KI-Bilder maschinenlesbar?
- Reicht ein sichtbares Wasserzeichen für die Kennzeichnungspflicht?
- Muss ich KI-generierte Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Ab wann, und was passiert sonst?
Fristen, der Digital Omnibus und die Frage nach den Folgen — beantwortet über den Mechanismus, nicht über Zahlen, für die es keinen Beleg gibt.
Nachweis und Selbstprüfung
Was von deiner Umsetzung nach außen sichtbar bleibt: die auffindbare Transparenzangabe und der datierte Beleg dessen, was gemessen wurde.
Warum genau diese fünfzehn
Eine Frage steht hier nur, wenn ihre Antwort entweder in einer Messung endet, die wir tatsächlich durchführen, oder auf einem Sachverhalt beruht, den wir aus mindestens zwei unabhängigen Quellen belegen können. „Was ist die EU-KI-Verordnung?" steht deshalb nicht dabei: Diese Frage beantwortet jedes Sprachmodell besser als wir. Wertvoll ist der Fragentyp, dessen ehrliche Antwort lautet: Das hängt davon ab, was auf deiner Seite tatsächlich eingebaut ist.
Prüf es an deiner eigenen Seite
Jetzt kostenlos prüfenRechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.