Kurzantwort
Vier Punkte reichen: wo auf der Website KI eingesetzt wird, wo ausdrücklich nicht, wie das technisch funktioniert und wann die Angabe zuletzt gestimmt hat. Wichtiger als die Länge ist, dass die Seite verlinkt und unter einem erkennbaren Namen auffindbar ist.
Warum das so ist
Unser Prüfpunkt P4 sucht auf der Seite nach Links, deren Text oder Adresse auf eine Transparenzangabe hindeutet — „KI-Hinweis", „KI-Transparenz", „KI-Kennzeichnung", „Einsatz von KI", „AI Transparency" und Ähnliches. Das ist bewusst die Perspektive von außen: Was niemand findet, ist als Nachweis wertlos, egal wie gut es geschrieben ist. Inhaltlich hat sich die Aufteilung bewährt, die wir auf unserer eigenen KI-Hinweis-Seite verwenden — diese Website ist der erste Kunde unseres eigenen Scanners: Einsatz im Dialogsystem, Einsatz bei Bildern, Einsatz bei Texten und die technische Funktionsweise der Kernleistung. Die Angabe „hier setzen wir kein Sprachmodell ein" ist dabei genauso wertvoll wie ihr Gegenteil: Sie ist überprüfbar und macht die Seite belastbar.
Gemessen wird das in Prüfpunkt P4 — Auffindbare KI-Transparenzangabe (Art. 50).
Was das konkret bedeutet
Schreib je Punkt zwei bis drei Sätze und benenne ausdrücklich auch die Stellen, an denen du keine KI einsetzt. Verlinke die Seite aus der Fußzeile, mit einem Linktext, der das Wort KI oder AI enthält. Und halte sie aktuell: Kommt ein Chatbot hinzu, gehört das dort hinein. Eine veraltete Transparenzangabe ist schlechter als keine, weil sie eine Aussage trifft, die nicht mehr stimmt.
Prüf es an deiner eigenen Seite
P4 sagt dir, ob wir von außen einen solchen Link gefunden haben, und nennt den gefundenen Linktext. Findet der Scan nichts, obwohl die Seite existiert, liegt es fast immer am Linktext und nicht an der Seite.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.