KI-Transparenz-Check

Wie weise ich nach, dass meine Website die Pflichten erfüllt?

Kurzantwort

Über zwei Dinge, die zusammengehören: eine auffindbare Stelle auf der Website, die deinen KI-Einsatz erklärt, und einen datierten Beleg dessen, was zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich gemessen wurde. Ein Zustand ohne Datum ist kein Nachweis, denn Websites ändern sich.

Warum das so ist

Art. 50 verlangt keinen förmlichen Nachweis; die Pflicht ist zu informieren, nicht zu dokumentieren. Praktisch entsteht die Nachweisfrage trotzdem, weil es in einer Auseinandersetzung immer darum geht, was zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Seite stand. Unser Prüfpunkt P4 misst deshalb, ob es eine verlinkte, auffindbare Transparenzangabe gibt — und ist bewusst als Hinweis eingestuft und nie als Verstoß, weil eine solche Seite gute Praxis und Nachweisführung ist, aber keine ausdrückliche Pflicht aus Art. 50. Diese Unterscheidung ist uns wichtig: Wir stufen nichts als Verstoß ein, was die Verordnung nicht verlangt.

Gemessen wird das in Prüfpunkt P4 — Auffindbare KI-Transparenzangabe (Art. 50).

Was das konkret bedeutet

Drei Schritte. Erstens: eine kurze Seite anlegen, die deinen KI-Einsatz erklärt, und sie aus der Fußzeile jeder Seite verlinken. Zweitens: den Linktext erkennbar wählen — „KI-Hinweis", „KI-Transparenz", „Einsatz von KI"; ein Link, der „Mehr" heißt, wird weder von einem Prüfer noch von einer automatisierten Prüfung gefunden. Drittens: den Zustand datiert festhalten, statt dich auf die Erinnerung zu verlassen — mindestens nach jeder Änderung am Chat oder an der Bildverarbeitung.

Prüf es an deiner eigenen Seite

Der kostenlose Scan liefert den Befund je Prüfpunkt auf dem Bildschirm, mit dem, was gemessen wurde, und den Belegen dazu. Wenn du ihn als Dokument brauchst: Das kostenpflichtige Behebungs-Paket enthält ein Nachweis-PDF mit Zeitstempel zu genau diesem Scan. Ein solches Dokument belegt eine Messung — es bescheinigt keinen Rechtszustand.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

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