KI-Transparenz-Check

Wie kennzeichne ich KI-Bilder maschinenlesbar?

Kurzantwort

Über Metadaten in der Bilddatei selbst: ein C2PA-Manifest (Content Credentials) und/oder das IPTC-Feld „Digital Source Type" mit einem Wert, der auf algorithmische Erzeugung hinweist. Beides steckt in der Datei, nicht im HTML — und beides geht beim Skalieren leicht verloren.

Warum das so ist

Abs. 2 verlangt, dass Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markiert und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind. Zwei Verfahren haben sich dafür durchgesetzt. C2PA (Content Credentials) legt ein signiertes Manifest im Dateicontainer ab — bei JPEG in einem eigenen Segment, bei PNG in einem eigenen Chunk. IPTC/XMP trägt das Feld „Iptc4xmpExt:DigitalSourceType" mit Werten wie „trainedAlgorithmicMedia". Genau danach sucht unser Prüfpunkt P3, und zwar als reine Byte-Analyse der tatsächlich geladenen Bilddatei: kein Sprachmodell, keine Schätzung, kein Bildinhalt. Entweder die Marker stehen in der Datei oder sie stehen nicht darin. Das ist der Grund, warum dieser Punkt unstrittig ist — er ist nachrechenbar.

Gemessen wird das in Prüfpunkt P3 — Maschinenlesbare Kennzeichnung von Bildern (Art. 50 Abs. 2).

Was das konkret bedeutet

Exportiere Bilder aus dem erzeugenden Werkzeug so, dass die Kennzeichnung geschrieben wird, und bewahre diese Originaldatei auf. Prüf danach jeden Verarbeitungsschritt einzeln — Zuschnitt, Skalierung, Upload ins Redaktionssystem, Auslieferung über ein CDN —, statt anzunehmen, dass die Daten überleben. Der häufigste Fehler steckt nicht in der Erzeugung, sondern in der Kette danach: Viele Bildoptimierer schreiben beim Speichern eine neue Datei ohne Metadaten, und das Bild verliert seine Kennzeichnung, bevor es überhaupt online geht.

Prüf es an deiner eigenen Seite

P3 lädt die auf der Seite eingebundenen Bilder und meldet je Bild, ob C2PA-Daten vorhanden sind und welchen DigitalSourceType es trägt. Damit siehst du an echten Dateien, ob deine Verarbeitungskette die Kennzeichnung erhält — die Frage, an der es in der Praxis scheitert.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Seite gibt allgemeine Information zur EU-KI-Verordnung — keine Rechtsberatung und keine rechtliche Würdigung deines Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20). Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Zieh im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

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